Ruhe bewahren, wenn jede Sekunde zählt

Erste Hilfe für Feuerwehren (16 UE)

Im Jahr 2015 wurden die Kursformate für die Ausbildung im Bereich der Ersten Hilfe für betriebliche Ersthelfer neu struktiert. Der Zeitaufwand von 16 UE für die Erste Hilfe Grundausbildung wurde auf 9 UE verkürzt, der zeitliche Rahmen für Erste Hilfe Fortbildungen auf 9 UE erhöht. Ziel dabei war es, die Ausbildung praxisbezogener zu vermitteln, ausschweifende Theorieblöcke zu mindern und Erste Hilfe Maßnahmen durch praktische Handhabungen und Fallbeispiele zu vertiefen.

Im Gegensatz zu den Unfallversicherungsträgern, auf welche die 9 UE Erste Hilfe Ausbildungen abgestimmt sind, gelten für die freiwilligen Feuerwehren abweichende Bestimmungen – maßgebend hierfür ist die Feuerwehrdienstvorschrift 2. Diese besagt, dass Teilnehmer der Truppmannausbildung eine Erste Hilfe Ausbildung im Umfang von mindestens 16 UE besucht haben müssen. Eine reduzierung oder Anpassung Seitens der Länder auf 9 UE ist bisher nicht vorgesehen. Grund hierfür ist die oftmals, insbesondere im ländlichen Bereich, hohe Anforderung an die Einsatzkräfte vor Eintreffen der Rettungsdienste medizinisch tätig werden zu müssen.

Wir bieten für Feuerwehren eine Erste Hilfe Grundausbildung im Umfang von 16 UE, dh. FWDV 2 konform an.
Alternativ bieten wir einen Erste Hilfe Aufbaukurs im Umfang von 7 UE an. Diese richtet sich an Teilnehmer, welche bereits an einer Erste Hilfe Ausbildung 9 UE erfolgreich teilgenommen haben.

Das Kursformat “Grundausbildung” (16 UE) beinhaltet 9 UE der Ausbildungsinhalte einer Erste Hilfe Ausbildung für betr. Ersthelfer (nach Vorgaben der DGUV): Hierzu zählen z.B. das Auffinden einer Person, Absicherung einer Unfallstelle, überprüfen der Vitalfunktionen, stabile Seitenlage, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Reanimationsmaßnahmen inkl. Verwendung eines AED (Automatisierter externer Defibrillator), erkennen lebensbedrohlicher Zustände, etc.
Im “Aufbaukurs” (7 UE) bzw. in den weiteren 7 UE der “Grundausbildung” werden feuerwehrspezifische Erste Hilfe Themen abgehandelt. Diese können individuell und Teilnehmer- bzw. Auftraggeberorientiert gestaltet werden. Mögliche Themen wären z.B. die Beatmung mittels Beatmungsbeutel, Umgang und Verwendung mit / von Notfalltaschen und -Rucksäcken, Nutzung von feuerwehrspezifischen Rettungsmitteln, uvm.

Die Ausbildung im Bereich der Ersten Hilfe für Feuerwehren erfolgt durch ausgebildete Rettungskräfte (mind. Rettungssanitäter) mit langjähriger Erfahrung im Rettungsdienst und der Feuerwehr (mind. Gruppenführerqualifikation).
Dies ermöglicht uns eine Beleuchtung und Erklärung der beidseitigen Interessen seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Ebenso wird hierdurch sichergestellt, dass eine hochwertige Ausbildung mit Fokus auf einsatzrelevante Faktoren durchgeführt wird.

Die Kosten für die Ausbildung von Einsatzkräften der Feuerwehr trägt (i.d.R.) ihr zuständiger Unfallversicherungsträger. (Bspw. Unfallkasse Hessen)
Bitte informieren sie sich bei dieser vorab über die Kostenübernahmemodalitäten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) unter www.dgvu.de/fb-erstehilfe

Erste Hilfe für Feuerwehren

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