Ruhe bewahren, wenn jede Sekunde zählt

Notfalltraining für Pflegekräfte gemäß § 132 SGB V (MDK)

Der tägliche Kontakt zum Patienten ist ihr Job. Sie arbeiten in gewohnter Umgebung und Atmosphäre, sind Routiniert und kennen ihr Equipment blind.
Doch sind sie auch auf Notfälle vorbereitet? Ein Patient, bei dem plötzlich ein Kreislaufstillstand eintritt?

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens vier Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung und wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben.

Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste sowie Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.Auch wenn Pflegekräfte eine hohe Kompetenz mitbringen, ist ein Notfall plötzlich da und erfordert sofortiges Handeln. In unserem Notfalltraining erlernen Sie die wichtigsten Handgriffe und trainieren das richtige Verhalten im Notfall.

Notfalltraining für Pflegekräfte

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